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  Krankenvollversicherung


Gesundheitsreformen und Sparpakete haben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu deutlichen Leistungseinschränkungen, steigenden Eigenbeteiligungen der Versicherten und höheren Beiträgen geführt. Und ein Ende dieser Entwicklung ist nicht abzusehen.


Privatisieren Sie deshalb Ihre Gesundheit!

Treffen Sie eine wichtige Entscheidung für Ihre Zukunft. Denn als Angestellter und freiwilliges Mitglied in einer GKV, Beamter oder Selbständiger können Sie jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.


Leistungen der privaten Krankenvollversicherung im Überblick

1. Stationärer Bereich:

  • Chefarztbehandlung: freie Wahl für eine privatärztliche Behandlung durch den Arzt
    Ihres Vertrauens sowie Kostenerstattung für Operationen, Visiten, Sonderleistungen
  • bessere Unterbringung: Ein- oder Zweibettzimmer
  • Rücktransport: macht eine Krankheit oder ein Unfall im Ausland Ihren
    Rücktransport medizinisch unerlässlich, werden diese Mehrkosten übernommen
  • Kostenübernahme: eine Kostenübernahme-Erklärung gegenüber dem
    Krankenhaus erspart Vorauszahlungen. Damit sind keine Vorauslagen notwendig.

2. Ambulanter Bereich:

  • freie Wahl des Arztes: lange Wartezeiten in überfüllten Vorzimmern sind
    unerfreulich
  • „sanfte Medizin“: auch alternative Behandlungsmethoden wie homöopathische
    Medizin oder Pflanzenheilkunde sind wählbar
  • Behandlung durch Heilpraktiker: erstattet werden alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, einschließlich Arznei- und Heilmittel
  • freie Wahl des Zahnarztes: bei der Zahnbehandlung gibt es bis zu 100 %- igem
    Versicherungsschutz und die Erstattung bei Zahnersatz ist bis zu 80 %
  • psychotherapeutische Behandlung: gewährleistet werden Behandlungskosten
    von Fachärzten mit der Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ und/oder
    „Psychoanalyse“ sowie von Diplom-Psychologen mit vergleichbarer Ausbildung
  • bis zu 300 € für Brillen
  • Erstattung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln: bei der Verordnung von
    Arzneimitteln ist ihr Arzt an keine einschränkende Kassenvorschrift gebunden und
    es gibt keine Rezeptgebühr. Auch die Kosten für Heil- und Hilfsmittel wie z.B.
    Massagen, medizinische Bäder und Krankenfahrstühle werden erstattet, wenn sie vom Arzt verordnet werden.
  • Vorsorgeuntersuchungen: werden erheblich umfangreicher von den privaten
    Krankenkassen übernommen, als dies bei der gesetzlichen Krankenversicherung
    der Fall ist

3. Geld zurück

Falls Sie für einen bestimmten Zeitraum keine Leistungen beanspruchen, können Sie einen Teil Ihrer gezahlten Beiträge zurückhalten.

Beispiel:
Tatsächlicher Aufwand für den privat Krankenversicherten:
Null Euro ab dem vierten Jahr!



Partnergesellschaften

Alte Oldenburger

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Barmenia

Central

Continentale

DBV-Winterthur

DKV

Nürnberger

Hallesche-Nationale

Hanse Merkur

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Signal Iduna

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Allianz


Ihre Vorteile durch unsere Beratung

sehr gute Marktübersicht über Tarife, Preise und Gesellschaften
durch uns als Makler

keine oder nur geringe Leistungsausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen durch Auswahl entsprechender Gesellschaften
Qualifizierte Hilfe bei der Schadenabwicklung
u.s.w.

Ich wünsche eine Beratung!

0711 / 577 - 1313
sinner@sinoplan.de

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