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  Betriebliche Altersvorsorge

Wege der betrieblichen Altersversorgung

Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvermögensgesetz deutliche Zeichen für eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland gesetzt.
Er räumt den Arbeitnehmern seit dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch auf bAV in Form einer Entgeltumwandlung ein.

Damit kann der Arbeitgeber nicht mehr entscheiden, ob er die Entgeltumwandlung anbietet, sondern nur noch, in welcher Art und Weise. Durch seine Wahl für einen bestimmten Durchführungsweg kann er jedoch die Richtung vorgeben.

Welche Alternativen gibt es?

Grundsätzlich stehen folgende fünf Durchführungswege für die Einrichtung der bAV zur Verfügung:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Pensionszusage
  • Unterstützungskasse

Diese können auch kombiniert werden, z.B. für alle Mitarbeiter, für bestimmte Tarifgruppen, Führungskräfte etc.

Die Entscheidung, welche Form der betrieblichen Altersversorgung gewählt wird, ist von vielerlei Faktoren abhängig. Dies können z.B. die Betriebsgröße, die Lohnhöhe der betroffenen Mitarbeiter, die Kapazitäten im Personalbereich und viele weitere sein.

Welche Vorteile bringt die betriebliche Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber?

  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis zu einer Höhe von 4 % der BBG, Lohnnebenkosten werden gespart
  • Mitarbeitermotivation durch jährliche Gewinnmiteilungen


Bei Wahl der Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zusätzlich folgende Vorteile:

  • minimaler Verwaltungsaufwand
  • in der Regel keine zusätzlichen Kosten
  • kein Ausweis in der Bilanz, keine Pensionsrückstellungen
  • Beitragszahlung flexibel gestaltbar, Beitragsanpassung bei veränderten Verhältnissen wie z.B. Gehaltserhöhung

Welche Vorteile bringt die betriebliche Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer?
  • Verbesserung der eigenen Versorgung über den Betrieb
  • Bedarfsgerechte Versorgung: Berufsunfähigkeit bzw. Hinterbliebene können wirkungsvoll abgesichert werden
  • Effiziente Form der betrieblichen Altersversorgung: Sparen von Steuer- und Sozialabgaben, dadurch sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis
  • Nachgelagerte Besteuerung: die Steuer ist im Rentenalter in der Regel deutlich geringer als im Arbeitsleben
  • Rentenanspruch auf Fortführung bei Ausscheiden mit unverfallbaren Ansprüchen: Privat oder über den neuen Arbeitsgeber
  • Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV: bei Arbeitslosigkeit bleiben die unverfallbaren Versorgungsansprüche aus der Direktversicherung erhalten

Das folgende einfache Beispiel erläutert das Grundprinzip der betrieblichen Altersversorgung:

 


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