Betriebliche
Altersvorsorge
Wege der betrieblichen Altersversorgung
Der Gesetzgeber hat mit dem Altersvermögensgesetz deutliche
Zeichen für eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
(bAV) in Deutschland gesetzt.
Er räumt den Arbeitnehmern seit dem Jahr 2002 einen Rechtsanspruch
auf bAV in Form einer Entgeltumwandlung ein.
Damit kann der Arbeitgeber nicht mehr entscheiden, ob er die Entgeltumwandlung
anbietet, sondern nur noch, in welcher Art und Weise. Durch seine
Wahl für einen bestimmten Durchführungsweg kann er jedoch
die Richtung vorgeben.
Welche Alternativen gibt es?
Grundsätzlich stehen folgende fünf Durchführungswege
für die Einrichtung der bAV zur Verfügung:
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Pensionszusage
- Unterstützungskasse
Diese können auch kombiniert werden, z.B. für alle Mitarbeiter,
für bestimmte Tarifgruppen, Führungskräfte etc.
Die Entscheidung, welche Form der betrieblichen Altersversorgung
gewählt wird, ist von vielerlei Faktoren abhängig. Dies
können z.B. die Betriebsgröße, die Lohnhöhe
der betroffenen Mitarbeiter, die Kapazitäten im Personalbereich
und viele weitere sein.
Welche Vorteile bringt die betriebliche
Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber?
- Beiträge sind Betriebsausgaben
- Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bis zu einer
Höhe von 4 % der BBG, Lohnnebenkosten werden gespart
- Mitarbeitermotivation durch jährliche Gewinnmiteilungen
Bei Wahl der Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse
und Pensionsfonds zusätzlich folgende Vorteile:
- minimaler Verwaltungsaufwand
- in der Regel keine zusätzlichen Kosten
- kein Ausweis in der Bilanz, keine Pensionsrückstellungen
- Beitragszahlung flexibel gestaltbar, Beitragsanpassung bei
veränderten Verhältnissen wie z.B. Gehaltserhöhung
Welche Vorteile bringt die betriebliche
Altersvorsorge für Sie als Arbeitnehmer?
- Verbesserung der eigenen Versorgung über den Betrieb
- Bedarfsgerechte Versorgung: Berufsunfähigkeit bzw. Hinterbliebene
können wirkungsvoll abgesichert werden
- Effiziente Form der betrieblichen Altersversorgung: Sparen
von Steuer- und Sozialabgaben, dadurch sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis
- Nachgelagerte Besteuerung: die Steuer ist im Rentenalter in
der Regel deutlich geringer als im Arbeitsleben
- Rentenanspruch auf Fortführung bei Ausscheiden mit unverfallbaren
Ansprüchen: Privat oder über den neuen Arbeitsgeber
- Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV: bei
Arbeitslosigkeit bleiben die unverfallbaren Versorgungsansprüche
aus der Direktversicherung erhalten
Das folgende einfache Beispiel erläutert
das Grundprinzip der betrieblichen Altersversorgung:
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