Riesterrente
Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Kürzungen in
der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit einer zusätzlichen
Altersvorsorge ausgeglichen werden können. Um einen Anreiz zu
schaffen, unterstützt er die private Vorsorge durch staatliche
Fördermaßnahmen.
Das seit 01.01.2008 verbesserte Altersvermögensgesetz bietet
nun eine deutlich attraktivere Möglichkeit, mit staatlicher Förderung
eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung aufzubauen - die Riesterrente.
Wer wird gefördert –
wer nicht?
Gefördert werden in erster Linie die Pflichtmitglieder
der gesetzlichen Rentenversicherung sowie:
- Arbeitnehmer
- Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
- Beamte, Richter und Berufsoldaten
- geringfügige Beschäftigte mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Auszubildende
- Pflichtversicherte Selbständige
- Personen im Erziehungsurlaub
- Pflegepersonen
- Behinderte in Werkstätten
- Pflichtversicherte Landwirte
- Arbeitslose
Nicht gefördert werden freiwillig Versicherte, versicherungsfreie
geringfügig Beschäftigte, in berufsständischen Versorgungswerken
pflichtversicherte Personen sowie Rentner.
Grund- und Kinderzulage
Basis der staatlichen Förderung ist eine Zulage, die jedes
Jahr automatisch per Dauerzulagenantrag beantragt wird.
Die Zulage setzt sich aus der Grundzulage (154 €) und ggf.
der Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind (185
€ für vor 2008 und 300 € für ab 2008 geborene
Kinder) zusammen. Sie wird jeweils direkt dem privaten Vorsorgevertrag
gutgeschrieben.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung prüft das Finanzamt
zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug für die in den
Altersvorsorgevertrag gezahlten Beiträge günstiger ist
und zahlt in diesem Fall den Differenzbetrag über die Einkommen-
steuererstattung direkt an Sie aus.
Bei Zusammenveranlagung steht die Grundzulage jedem Ehepartner
gesondert zu, sofern beide Ehepartner eigenständige Altersvorsorgeverträge
haben. Der Ehepartner erhält auch dann die Grundzulage, wenn
er selbst nicht direkt zum begünstigten Personenkreis gehört.
Wichtige Eigenschaften der Riesterrente:
- es muss eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart werden
- die Rentenzahlung darf grundsätzlich nicht vor dem 60.
Lebensjahr bzw. nicht vor der gesetzlichen Altersrente beginnen
- zum Rentenbeginn muss mindestens das eingezahlte Kapital garantiert
werden
- Kapitalzulagen dürfen nur bei Rentenbeginn und bis zu einer
Höhe von 30 % erfolgen. Die Auszahlung ist Steuerpflichtig.
- eine Abtretung oder Beleihung ist ausgeschlossen
- die Rentenleistungen müssen versteuert werden
- ist Harzt IV sicher
- einfache Prämienbeantragung durch Dauerzulagenantrag
|