Private
Altersvorsorge
Die private Altersvorsorge ist grundsätzlich steuerlich
nicht gefördert und kann von daher mit jedem beliebigen Sparprodukt
erfolgen.
Dies kann z.B. auch mit Beteiligungen oder offenen Fonds
geschehen, die Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Kapitalanlagen
finden. Es kann aber auch über private Lebens- oder Rentenversicherungen
vorgesorgt werden.
Für alle privaten Lebensversicherungen gilt
seit dem 01.01.2005:
- volle Besteuerung der Erträge bei einer Laufzeit von weniger
als 12 Jahren
- volle Besteuerung der Erträge, wenn die Auszahlung vor
Vollendung des 60- Lebensjahres stattfindet
- halbe Besteuerung der Erträge, wenn die Laufzeit der Versicherung
mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach Vollendung
des 60. Lebensjahres erfolgt
Für alle privaten Rentenversicherungen gilt
seit dem 01.01.2005:
- neue, deutlich reduzierte Ertragsanteilsätze
- keine weiteren Restriktionen
Sowohl für die Lebensversicherung als auch für die Rentenversicherung
entfällt ab 2005 die Mindestbeitragszahlungsdauer von 5 Jahren.
Besondere Vorteile der privaten Altersvorsorge:
Die hohe Flexibilität der privaten Altersversorgung zeigt
sich insbesondere an der beliebigen Vererbbarkeit, Abtretbarkeit,
Beleihbarkeit und Kapitalisierbarkeit. Sofern das Guthaben vorzeitig
benötigt wird, kann auch schon vor dem 60. Lebensjahr darüber
verfügt werden. Eine Beitragsaufstockung oder –pause
ist jederzeit möglich.
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