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  Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge ist grundsätzlich steuerlich nicht gefördert und kann von daher mit jedem beliebigen Sparprodukt erfolgen.

Dies kann z.B. auch mit Beteiligungen oder offenen Fonds geschehen, die Sie auf dieser Homepage unter der Rubrik Kapitalanlagen finden. Es kann aber auch über private Lebens- oder Rentenversicherungen vorgesorgt werden.


Für alle privaten Lebensversicherungen gilt seit dem 01.01.2005:

  • volle Besteuerung der Erträge bei einer Laufzeit von weniger als 12 Jahren
  • volle Besteuerung der Erträge, wenn die Auszahlung vor Vollendung des 60- Lebensjahres stattfindet
  • halbe Besteuerung der Erträge, wenn die Laufzeit der Versicherung mindestens 12 Jahre beträgt und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt
Für alle privaten Rentenversicherungen gilt seit dem 01.01.2005:
  • neue, deutlich reduzierte Ertragsanteilsätze

  • keine weiteren Restriktionen
Sowohl für die Lebensversicherung als auch für die Rentenversicherung entfällt ab 2005 die Mindestbeitragszahlungsdauer von 5 Jahren.

Besondere Vorteile der privaten Altersvorsorge:

Die hohe Flexibilität der privaten Altersversorgung zeigt sich insbesondere an der beliebigen Vererbbarkeit, Abtretbarkeit, Beleihbarkeit und Kapitalisierbarkeit. Sofern das Guthaben vorzeitig benötigt wird, kann auch schon vor dem 60. Lebensjahr darüber verfügt werden. Eine Beitragsaufstockung oder –pause ist jederzeit möglich.

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