Rüruprente
Mit der Einführung des AltEinkG zum 01.01.2005 wurde das gesamte
System der Altersvorsorge auf die Nachgelagerte Besteuerung umgestellt.
Unter anderem wird nun auch die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert.
Umgekehrt dürfen die Beiträge hierfür zunehmend von
der Steuer abgesetzt werden.
Bis 2040 wird das System vollständig umgestellt sein.
Eine neue Rentenart, die es seit dem 01.01.2005 gibt ist die Rürup-
Rente, die auch als Basisrente bekannt ist.
Sie ist von ihrer Eigenschaft her an die gesetzliche Rentenversicherung
angelehnt, was im Folgenden zu sehen ist.
Wer wird gefördert?
Anspruch auf Förderung haben grundsätzlich alle
einkommenspflichtigen Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Besonders interessant ist die Basisrente für:
- Selbständige
- Freiberuflich Tätige
- Arbeitnehmer
- Personen kurz vor dem Ruhestand
- Rentner
Wie sind die Beiträge abzugsfähig?
Steuerliche Abzugsbeiträge
(Sonderausgabenabzug max. 20.000 € ledig / 40.000 €
verheiratet*)
* Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
oder AG-Vorstände ist der Höchstbeitrag um den fiktiven
Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen.
Dies gilt ebenso für Beamte. |
Wie werden die gezahlten Renten besteuert?
Der steuerpflichtige Anteil hängt
ab vom Jahr des Rentenbeginns.
Er gilt dann für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs
(§ 22 Nr. 1 Satz 3a EStG).
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Zusammenfassend die Eigenschaften einer
Rüruprente:
- es muss eine lebenslange monatliche Leibrente vereinbart werden
- die Rentenzahlung darf grundsätzlich nicht vor dem 60.
Lebensjahr beginnen
- die Ansprüche aus dem Vertrag sind nicht vererbbar, übertragbar,
beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar
- Kapitalzulagen dürfen nur bei Rentenbeginn und bis zu einer
Höhe von 30 % erfolgen. Die Auszahlung ist Steuerpflichtig.
- das Vorsorgekapital ist bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz
vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt – des Weiteren
besteht Pfändungsschutz in der Ansparphase
- die Rentenleistungen müssen versteuert werden
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